Internationale Schiedsgerichtsbarkeit – die strategische Lösung für grenzüberschreitende Streitigkeiten
Neutral. Durchsetzbar. Effizient. Die bewährte Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren bei internationalen Konflikten.
arcum Rechtsanwälte
Warum staatliche Gerichte bei internationalen Streitigkeiten an ihre Grenzen stoßen
Wenn ein Rechtsstreit internationale Geschäftsbeziehungen, hohe Streitwerte und unterschiedliche Rechtsordnungen betrifft, entstehen komplexe Herausforderungen. Unterschiedliche Rechtssysteme, Sprachbarrieren, nationale Interessen und langwierige Verfahren führen oft zu Unsicherheit, erheblichem Zeitverlust und unkalkulierbaren Kosten.
Hinzu kommt ein zentrales Problem: Vor einem staatlichen Gericht fühlt sich oft eine Partei strukturell benachteiligt, weil das Verfahren im „Heimatstaat" der Gegenseite geführt wird. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen entsteht so ein erhebliches wirtschaftliches und strategisches Risiko.
Typische Probleme staatlicher Gerichtsverfahren
  • Unklare Zuständigkeit staatlicher Gerichte
  • Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen
  • Sprach- und Kulturbarrieren im Verfahren
  • Komplexe wirtschaftliche und technische Sachverhalte
  • Erschwerte Anerkennung und Vollstreckung im Ausland
  • Lange und kostenintensive Mehrinstanzenverfahren
Was ist ein internationales Schiedsgericht?
Privates Entscheidungsgremium
Ein neutrales, unabhängiges Gremium basierend auf vertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien
Schiedsvereinbarung
Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern durch Schiedsrichter zu klären
Gezielte Expertise
Schiedsrichter werden nach fachlicher und internationaler Kompetenz ausgewählt – unabhängig von Nationalität
Der entscheidende Vorteil liegt in der freien Wahl hochqualifizierter Experten mit spezifischer Branchenerfahrung. So entsteht ein neutrales, unabhängiges und fachlich kompetentes Entscheidungsumfeld, das beide Parteien auf Augenhöhe behandelt und komplexe internationale Sachverhalte angemessen würdigen kann.
Warum sich internationale Schiedsgerichtsbarkeit besonders für Unternehmen eignet
Neutralität und Waffengleichheit
Beide Parteien stehen auf neutralem Boden ohne strukturelle Benachteiligung durch nationale Bindungen
Internationale Expertise
Auswahl von weltweit anerkannten Experten als Schiedsrichter mit spezifischer Branchenkompetenz
Flexible Gestaltung
Freie Wahl von Sprache, Verfahrensort und Ablauf – angepasst an die Bedürfnisse des konkreten Falls
Vertraulichkeit
Diskrete Verhandlungen statt öffentlicher Gerichtsverfahren schützen Geschäftsgeheimnisse und Reputation
Zeiteffizienz
Schnellere Entscheidungen als staatliche Mehrinstanzenverfahren durch konzentriertes Verfahren in einer Instanz
Globale Durchsetzbarkeit
Hohe internationale Anerkennung und Vollstreckbarkeit in über 160 Staaten weltweit
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies: Mehr Rechtssicherheit bei geringerer wirtschaftlicher Belastung und planbare Verfahrenskosten ohne das Risiko langwieriger Instanzenzüge.
Direkter Vergleich: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit vs. Staatliches Gerichtsverfahren

Entscheidender Vorteil: Während staatliche Urteile oft nur schwer im Ausland vollstreckbar sind, genießen internationale Schiedssprüche aufgrund des New Yorker Übereinkommens weltweite Anerkennung.
Die Schiedsvereinbarung – Ihr Schlüssel zur neutralen Streitbeilegung
Was ist eine Schiedsvereinbarung?
Die Schiedsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung, mit der die Parteien ihre internationalen Streitigkeiten verbindlich einem Schiedsgericht unterwerfen. Sie ist das rechtliche Fundament für ein erfolgreiches Schiedsverfahren.
In der Praxis wird sie bereits im Ursprungsvertrag aufgenommen – eine spätere Einigung im Konfliktfall ist meist kaum noch zu erreichen. Proaktive Absicherung ist daher essentiell.
Internationale Kaufverträge
Absicherung bei Warenkäufen über Ländergrenzen hinweg
Liefer- und Logistikverträge
Schutz bei Supply-Chain-Streitigkeiten
Lizenz- und Kooperationsverträge
Sicherung geistiger Eigentumsrechte
Vertriebs- und Handelsverträge
Langfristige Geschäftsbeziehungen sichern
Zentrale Regelungsinhalte einer professionellen Schiedsklausel
01
Anzahl und Auswahl der Schiedsrichter
Festlegung, ob ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreierschiedsgericht entscheiden soll und wie die Auswahl erfolgt
02
Schiedsort
Bestimmung eines neutralen Ortes wie Paris, London, Zürich, Singapur oder andere international anerkannte Standorte
03
Verfahrenssprache
Klare Definition der Sprache, in der das gesamte Verfahren durchgeführt wird
04
Anwendbares Recht
Wahl des materiellen Rechts, das auf den Streitgegenstand angewendet werden soll
05
Bezugnahme auf Schiedsordnung
Verweis auf eine etablierte Schiedsordnung (z.B. ICC, LCIA, VIAC) zur Regelung des Verfahrensablaufs
Führende internationale Schiedsorganisationen und ihre Schiedsordnungen
Schiedsordnungen sind vorgegebene Regelwerke, die den Ablauf eines Schiedsverfahrens standardisieren und rechtssicher gestalten. Sie stammen von international renommierten Schiedsorganisationen, die auch die organisatorische Durchführung professionell übernehmen und für Neutralität, Professionalität und internationale Durchsetzbarkeit garantieren.
ICC Paris
Internationale Handelskammer – weltweit führende Institution mit höchsten Standards
LCIA London
London Court of International Arbitration – traditionsreich und hocheffizient
Swiss Arbitration
Schweizerische Schiedsorganisation – neutral und diskret in stabiler Rechtsordnung
SIAC Singapur
Singapore International Arbitration Centre – führend im asiatisch-pazifischen Raum
SCC Stockholm
Stockholmer Handelskammer – spezialisiert auf Ost-West-Streitigkeiten
HKIAC Hongkong
Hong Kong International Arbitration Centre – Tor zum asiatischen Markt
Weitere bedeutende Institutionen: American Arbitration Association/ICDR New York, UNCITRAL (United Nations), CIETAC China und viele spezialisierte regionale Institutionen weltweit.
Rechtswirkung und globale Durchsetzbarkeit
Wirkung der Schiedsvereinbarung
Mit Abschluss einer wirksamen Schiedsvereinbarung gilt verbindlich:
  • Die staatlichen Gerichte sind grundsätzlich ausgeschlossen
  • Der Streit wird ausschließlich vor dem Schiedsgericht verhandelt
  • Beide Parteien sind an diese Zuständigkeitsregelung gebunden
Dies schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit im internationalen Geschäft – ein unschätzbarer Wert für strategische Investitionsentscheidungen.
Wirkung des Schiedsspruchs
Ein internationaler Schiedsspruch ist:
  • Endgültig und verbindlich für beide Parteien
  • Hat die gleiche Wirkung wie ein staatliches Urteil
  • Ist weltweit in über 160 Staaten vollstreckbar
  • Beruht auf dem New Yorker Übereinkommen von 1958
Damit zählt das Schiedsverfahren zu den rechtlich wirksamsten Instrumenten im internationalen Wirtschaftsverkehr.
160+
Vertragsstaaten
des New Yorker Übereinkommens weltweit
1958
Gründungsjahr
des New Yorker Übereinkommens über Schiedssprüche
95%
Anerkennungsrate
von internationalen Schiedssprüchen weltweit
Internationale Konflikte – international lösen
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist heute eines der wichtigsten Instrumente zur effizienten, neutralen und wirtschaftlichen Streitbeilegung im internationalen Geschäftsverkehr. In einer zunehmend vernetzten Weltwirtschaft bietet sie Unternehmen die Rechtssicherheit, die sie für erfolgreiche grenzüberschreitende Geschäfte benötigen.
✓ Schutz
Verlässlicher Rechtsschutz auf neutralem Boden ohne strukturelle Benachteiligung
✓ Verlässlichkeit
Planbare Verfahren mit weltweit durchsetzbaren Entscheidungen
✓ Schnelligkeit
Effiziente Verfahren in einer Instanz ohne langwierige Berufungen
✓ Durchsetzbarkeit
Globale Vollstreckbarkeit in über 160 Staaten weltweit

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die international tätig sind, bietet die Schiedsgerichtsbarkeit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil: professionelle Streitbeilegung auf Augenhöhe mit großen internationalen Konzernen.
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, wie Sie Ihre internationalen Verträge mit einer professionellen Schiedsklausel absichern oder einen bestehenden Konflikt effizient lösen können. Eine vorausschauende Vertragsgestaltung erspart Ihnen im Ernstfall erhebliche Kosten, Zeit und Unsicherheit.
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arcum RECHTSANWÄLTE

München
Rechtsanwalt Gerhard Greiner
Benoît Laurin Avocat au Barreau de Paris / Mitglied der RA-Kammer München
Rechtsanwalt Christoph Galinsky
Rechtsanwalt Dr. Friedo Schröder
Brabanter Straße 4
80805 München
Tel. +49(0)89 45 20 58 540
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Ust.-ID: RA Gerhard Greiner: DE 321211760
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Die Rechtsanwälte treten zwar unter der Marke „arcum RECHTSANWÄLTE" auf. Sie sind aber nicht gesellschaftsrechtlich (insbesondere nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden, sondern nur in Bürogemeinschaft, jeweils für sich selbständig als Einzelanwalt (Einzelunternehmer) und alleinverantwortlich tätig. Im Falle einer gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung wird dies mit dem/der Mandanten/Mandantin vor Mandatserteilung besprochen und vereinbart.

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von arcum RECHTSANWÄLTE sind Mitglieder der für den Oberlandesbezirk München zuständigen Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, D - 80331 München, Tel: 089 – 5329440. Weitere Informationen über die Rechtsanwaltskammer München finden Sie unter: www.rak-muenchen.de.

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in einem besonderen Zulassungsverfahren durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Benoît Laurin ist als sog. Europäischer Rechtsanwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Gleichzeitig ist er zugelassen als Avocat au Barreau de Paris bei der Chambre des avocats de Paris.

Alle Mitglieder der Kanzlei unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I 718) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22. März 1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. Diese sind abrufbar unter www.brak.de. Die berufsrechtlichen Regelungen, denen wir unterliegen, finden Sie unter: www.anwaltverein.de/anwaltspraxis/berufsrecht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Unsere Berufshaftpflichtversicherungen sind:

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Direktion:
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Unsere Versicherungssumme übersteigt die Mindestversicherungssumme nach § 51 BRAO.

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherungen: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltenen Kanzleien oder Büros;
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
aus Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.
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Soweit keine gesetzliche Regelung entgegenstehen, vereinbaren wir München als Gerichtsstand sowie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Wir streben den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (§§ 3a ff. RVG) oder einer Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG) an. Solche Vereinbarungen werden immer nur mit dem beauftragten Rechtsanwalt abgeschlossen. Andernfalls rechnen wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nach dem Gegenstandswert ab.

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